Hallo,
ich weiss nicht genau, ob die einen Unterschied machen zwischen Verpflichtungserklärung für Besuch und für Eheschließung. Auch kann ich nicht sagen, ob das einheitlich geregelt ist. Ich kann nur von meinem Fall, als ich eine für die Eheschließung machen wollte berichten und weiss es leider nur noch so ungefähr. Für mich selber war die Grenze ca. 1200- 1300 Euro, bei meinem Vater ca. 2400 Euro. Denn es wird individuell geschaut für welche Personen der Verpflichtende hier in Deutschland noch aufkommen muss usw..
Allerdings habe ich schon gehört, dass die in meiner Stadt insgesamt recht streng sind beim Ausländeramt, vielleicht nehmen es andere ja nicht so ganz genau?