Hallo Dolpin!

Ich bedanke mich zuerst, daß Sie im Gegensatz zu dem Forummitglied Aquawatch eine ernsthafte, berechtigte und an der Sache orientierte Frage gestellt haben.

Im Falle, daß der Antrag nicht angenommen wird, was zuweilen auch in Deutschland vorkommen soll, empfiehlt es sich, eine Faxnummer der örtlichen "Prefecture de la Police" herauszubekommen und den Antrag - soweit möglich - zu faxen und einen Sendebericht als Nachweis aufzubewahren. Noch besser wäre es allerdings man könnte den Antrag sofort an die zuständige Stelle in Rabat, die letztendlich über den Antrag entscheidet, faxen, die ich jedoch noch nicht herausbekommen habe.

Hier könnten vielleicht andere Forummitglieder noch einen sinnvollen Beitrag leisten, z.B. mit einer Liste der entsprechenden Fax- und Telefonnummern nebst Anschriften.

Ebenfalls enthält das Gesetz keine Anforderungen an den Antrag, d.h. dem Gesetz selbst ist nicht zu entnehmen, was dem Antrag an Unterlagen beizufügen ist.

Hierzu würde man die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen benötigen, die u.U. auch Forummitglieder beisteuern könnten.

Vielen Dank und viele Grüße
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