Den Gesetzestext im genauen Wortlaut findet man auf den Webseiten des marokkanischen Justizministeriums

http://www.justice.gov.ma/fr/legislation/legislation_.aspx?ty=2&id_l=140.

Ich hoffe, hiermit allen Marokko-Reisenden und denjenigen, die länger dort bleiben wollen, geholfen zu haben.

Im übrigen ist Artikel 21 des Gesetzes festgelegt, daß man auch nach Ablehnung einer Aufenthaltsverlängerung noch 15 Tage straffrei in Marokko bleiben darf, um seine Einspruchsfrist gegen die Ablehnung wahrnehmen zu können.

Ich rege dringend an, diese Information direkt auf den Marokko-Webseiten zu verankern und außerdem im Reiseführer wiederzugeben.
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