Hallo Muriel,

ich kann deine Information nicht in allen Punkten bestätigen.
zu Heirat in Deutschland/Arbeitserlaubnis
Nach der Ankunft in Deutschland mußte mein Mann sich beim EMW anmelden. Dies war mit einem Besuch bei der ABH und dem EMW in 15 Minuten erledigt. Gleichzeitig wurde uns ein Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung mitgegeben mit dem Hinweis, nach unserer Heirat damit wiederzukommen, aber nicht vor 4 Wochen (Dauer des Eintrages in ein Register).
Also sind wir nach 4 Wochen mit ausgefüllten Antrag und Heiratsurkunde wieder bei der ABH erschienen und erhielten die befristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Bescheinigung, die zusammen mit dem Antrag auf Arbeitserlaubnis beim AA abzugeben war.
Nach unserem Besuch (20 Minuten) bei der ABH sind wir weiter zum AA. Ein freundlicher Mann, zuständig für die Erteilung der Arbeitserlaubnis hat die Papiere geprüft und uns gesagt, dass uns die Erlaubnis zugesendet wird. Nach knapp einer Woche lag sie im Briefkasten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mann vom AA uns ärgern wollte, frei nach dem Motto: "Die sollen noch ein bisschen warten".
Das war alles vor ca. einem halben Jahr !!!

Viele Grüße
Moni