Hallo,

vielleicht ein paar grundsätzlich Worte zum Thema Arbeitserlaubnis nach Eheschliessung:

Mit der Heiratsurkunde zum AA gehen, ein Papier ausfüllen und 10 Minuten später hat man das begehrte Papierchen in der Hand. Alles andere ist falsch. Wenn es dennoch länger dauert, dann liegt es daran, dass die auf dem AA keine Ahnung haben. Rein rechtlich darf das AA die Arbeitserlaubnis nicht ablehnen und muss sie sofort erteilen, wenn die Hochzeitsurkunde und die Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Danach muss noch eine Lohnsteuerkarte beantragt werden, was auf der Gemeinde bzw. dem Einwohnermeldeamt geschieht. Das dauert in der Regel auch nicht länger als 24 Stunden. Man braucht dazu die Lohnsteuerkarte des dt. Ehepartners, zur Einstufung der Steuerklasse.

Also: Dem AA erklären wie es geht, und dann machen die schon, auch wenn sie das Gesicht verziehen!

Viele Grüsse,
Muriel