mhh warum soll die Frage nicht mein Ernst sein? Ich kenne mich nicht aus im marokanischen Recht bin nur sehr interresiert und Marokko Liebhaber der "locker" ein Projekt in Marokko plannt - ist aber noch nicht so ernst das ich mich als Fachmann im marokanischen Wirtschaftsrecht bezeichne könnte - werde mir ma das o.a. PDF kaufen wenn ichs finde um klarheit zu bekommen -

In Deutschland gibt es so eine "Firma" ja IMHO nicht, man ist entweder privat (auch wenn viele GBR Gründer das irgendwie nicht verstehen) oder GmBH - kann ich schliessen das es sich bei einer "Societe" um eine Art (im vgl zum deutschen Recht)"eingetragener Kaufmann" (im Handelsregister) handelt? (Das geht aber nicht so einfach in Dland)

Da Ihr ja kompetent seid - wer darf denn so eine Societe gründen, ist dieses Ausländern gestattet - wenn das vermutlich nur mit einer Aufenthaltsgenehmigung? (Carte dingsda)

In der Praxis wird es vermutlich anders aussehen, die Einreisebedingungen sagen zwar klar das man kein Business ohne entspr. Anmeldung betreiben darf - vermute aber das z.B. Import Export betreibende deutsche welche ich im Land traf keine derartige Genehmigung hatten - als Touri hat man ja derzeit in der Praxis viel Freiheit -

Erinner mich jetzt auch wieder daran das mir ab und zu eine Karte gezeigt wurde auf welcher das Business eingetragen ist (z.B. bei marokanischen Mineralienhändlern) aufgrund welcher auch eine jährliche Steuer festgesetzt werden soll (so hab ich es verstanden) -

in Geschäften sieht an oft eine Patent No - nehme an das hängt auch damit zusammen?