Hallo Bluecat,

das hängt davon ab, ob Du deutsche Staatsbürgerin bist oder nicht.
Ich zitiere hier mal (http://www.info4alien.de):

Kann eine Familienzusammenführung an niedrigem Einkommen oder fehlendem Wohnraum scheitern?
Ja, das ist möglich.
Bei Eheschließungen zwischen Ausländern ist es regelmäßig erforderlich, dass der Lebensunterhalt des nachziehenden Ehegatten sichergestellt sein muss. Ferner muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein.
Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört(e), dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass in § 28 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich geschrieben steht, dass die Aufenthaltserlaubnis abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt wird.
Eine Regelung zum Wohnraum, wie etwa in § 29 AufenthG, gibt es nicht.


Wie beantragt man ein "Visum zur Eheschließung"?
Am besten ist es, wenn man sich vorher mit ABH/Botschaft in Verbindung setzt um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden. Manchmal reicht es, wenn man den Bräutigam bzw. die Braut benennt und eine Verpflichtungserklärung (VE) vorlegt. Die VE muss auch bei beabsichtigten Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern vorliegen. Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung. Bei Ehen zwischen Ausländern muss natürlich der Nachweis erbracht werden, dass die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung auch erfüllt werden.


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