Original geschrieben von: akkle
Original geschrieben von: ferbitz
Für Inhaber dieser Pässe bedürfte es also keines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn der Inhaber als ledig bezeichnet wird. lediglich einer beglaubigten Übersetzung des Passes. ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis.

WIE WAHR!
Ich bin in Deutschland (vor einem deutschen Gericht shocked )geschieden worden, habe es aber bis jetzt versäumt die Scheidung in meinem Heimatland anerkennen zu lassen. Viele Länder wollen aber genau von dem Land ein Ehefähigkeitszeugnis, selbst Deutschland wo ich doch in D geschieden wurde.

Ich hoffe und denke dass ich all das mittlerweile umgehen kann.
Es geht schließlich um viel Geld und Zeit (Zeit, welches die Beziehung belasten kann)


Das sind 2 Dinge, mit dem Scheidungsurteil eines deutschen Gerichtes gilts Du als ledig IN Deutschland. Möglicherweise musst Du im Ausland eine Übersetzung des Urteils erbringen um sich DORT zu verheiraten.

der von mir angesprochene, im Pass eingetragene Familienstand wird/wurde darum , wenn der Passinhaber als unverheiratet bezeichnet ist, darum in Deutschland nicht als unverheiratet angesehen, weil die deutschen Autoritäten hierzu keine Ahnung haben. Ich sage immer: Bretter, Bretter
In irgendwelchen Verordnungen steht: Ehefähigkeitsnachweis nur auf Formblatt xyz , das ist Richtschnur deutscher Bürokratie.
Dass wir es in der Zwischenzeit mit rd. 200 Ländern weltweit zutun haben, mit unterschiedlichen nationalen Verfügungen, Rechtlagen, ist an der Scheinwelt der Ausländerbehörden und Standesämtern vorbei gegangen,.
Als ich im Ausloand geheiratet habe, schaute die Standesbeamtin nur in den Pass meiner Zukünftigen, machte nach Trauung einen Stempel mit MEINEM Namen hinein.

Last edited by ferbitz; 14/06/18 11:38 AM.