Prima Antwort,

ganz ausführlich.
Bei uns ist es ja schon länger her, da mag sich einiges geändert haben.

Ganz wichtig sind die Auskünfte des jeweils zuständigen Ausländeramtes. Und die deutschen Papiere ins Arabische übersetzen lassen, Französisch reicht nicht.

Natürlich müssen erst die Scheidungspapiere her und auch übersetzt sein!