++Dami die Angelegenheit nicht zerredet wird, wir sprechen hier von 3 unterschiedlichen Dingen
1.) Einer Heirat in Marokko, um dann die deutsche Botschaft oder die Herren Grenzer vor vollendete Tatsachen zu stellen

2.) einer Einladung aus Marokko, der dann möglicherweise eine Eheschließung folgt

3.) einer Heirat in Deutschland, oder, um das nervende Prozedere der deutschen Behörden zu umgehen z.B in Dänemark.

pos 1 ist brutal, aber effektiv, pos 2 scheidet wahrscheinlich aus und pos 3 ist bereits die halbe Miete, da die Dame der Begierde bereits in Europa ist.

Ich will hier einmal einen Stab FÜR die Ausländerbehörden brechen.Die teilweise widersprüchlichen Auusagen dort sind nicht eine Frage der Unfähigkeit sondern der Unkenntnis.
eigentlich eine Quadratur des Kreises.
Die Ausländerbehörde wird mit Nationalitäten aus 200 Ländern der Erde konfrontiert, so gibt es z,B Pässe, in denen kraft Gesetz des ausstellenden Landes der Personenstand eingetragen ist. Für Inhaber dieser Pässe bedürfte es also keines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn der Inhaber als ledig bezeichnet wird. lediglich einer beglaubigten Übersetzung des Passes. ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis.
oder durch nationale Verfügungen irgendwo in Botukodien wurden bei Auflösung einer Staatengemeinschaft die Bürger der Staatengemeinschaft automatisch zu Bürgern eines dieser Staaten, so geschehen bei der CCCP, wo plötzlich durch Verfügung Kasachen, Usbeken, Tadschiken usw dier russische Staatsbürgerschaft hatten.
In den Verfügungen der deutschen Behörden steht aber; Deutscher kann nur werden, wer vorher aus seiner Staatsbürgerschaft entlassen wurde, und die Staatsbürgerschaft wird durch den Geburtsort bestimmt.

Ich habe diese Beispiele nur darum genannt, um auf die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis hinzuweisen. Die Ausländerbehörden sind in einem Netz eigener Vorschriften gefangen,
Die Idee war, Zuzug, nach Möglichkeit nur "blond und blauäugig"