Original geschrieben von: theomarrakchi
Ja Ferbitz, Du bist offensichtlich mit Deinem Wissen über Besuchs- und Aufenthaltsrecht auf einem vor vielen Jahren gültigen Stand geblieben und solltest vielleicht Dein Wissen über die heutigen Bestimmungen auffrischen.
In den 70ern konnte ich für einen Syrer, dessen Asylantrag mehrfach ohne Anhörung abgelehnt worden war, nach nur einmaligem Besuch mit ihm gemeinsam beim Ausländeramt und nach einer hitzigen Diskussion mit den Beamten durchsetzen, daß er umgehend Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekam. Was ihn am meisten überraschte war, wie freundlich und zuvorkommend er in meinem Beisein dort behandelt und ihm sogar ein Stuhl zum Sitzen angeboten wurde. Bei seinen vorhergehenden Besuchen dort wurde er jeweils im Stehen kurz und bündig abgewiesen.
Ebenfalls in diesem Zeitraum war es ein Leichtes, Besuchervisa für Freunde aus Marokko zu bekommen, wenn ich die Garantie für ihre Unterhaltskosten während des Aufenthaltes in Deutschland zu übernehmen.
Seitdem haben sich sowohl die Gesetze als auch die Bestimmungen in Deutschland - und nicht nur dort - alle paar Jahre geändert, während Du mit Deinem Wissensstand offensichtlich irgendwann in der Vergangenheit stehen geblieben bist, ist diese Entwicklung scheinbar an Dir vorbeigezogen.
Heutzutage ist es selbst problematisch, wenn ich meine Schwiegermutter nach Europa zum Besuch einladen möchte, bei der absolut kein fehlender Rückkehrwille erkennbar ist, da sie sowohl meinen Schwiegervater als auch mehrere Kinder dort zurückläßt.
LG, Theo


Du kannst Dir Deine süffisanten Bemerkungen über meinen Wissensstand gerne schenken, ich enthalte mich ja auch mit Komentaren über Deine oft blamable Unkenntnis.
Die Verpflichtungserklärung hat sich nicht grundsätzlich geändert, auch früher meinte die Ausländerbehörde schon, dem Einladenden Vorschriften über sein Einkommen machen zu können, dito Krankenversicherungspflicht.
Geändert hat sich lediglich das regide Verhalten bezüglich Finanzamt Steuerschuld.Aber so ganz abweichend gegenüber früher ist es dann doch nicht. Als meine Frau dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hatte, um bei Reisen nicht immer ihren Nationalpass vorzeigen zu müssen, meinte die Ausländerbehörde telefonisch gegenüber einem Mitarbeiter, wo ich denn sei, im meiner Firma nie erreichbar sei, wie ich denn diese führen würde.
Stellen Sie sich bitte nicht den Inhalt des Telefongespräches am nächsten Tag vor.
So wie heute gab es auch früher Ausführungsbestimmungen bei Heirat von Deutschen und Ausländern, Thema Scheinehe, Kontrolle der Person über das Landeskriminalamt.

Um das ganze nervende Prozedere zu umgehen, heiraten auch viele Paare in Dänemark.
Und das mit der sofort erteilten Arbeitserlaubnis kann nun überhaupt nicht stimmen, du schwindelst. Fachleuten aus dem damaligen Nicht EU-Ausland wurde diese Arbeitserlaubnis mit der Begründung verweigert, ein Deutscher müsse vorgezogen werden.
Es mag sei, dass es heute in Pflegeberufen diese Regelung
nicht mehr gibt. Für meinen Beruf gab es sie noch vor 10 Jahren.


Last edited by ferbitz; 07/06/18 10:31 PM.