Ja Ferbitz, Du bist offensichtlich mit Deinem Wissen über Besuchs- und Aufenthaltsrecht auf einem vor vielen Jahren gültigen Stand geblieben und solltest vielleicht Dein Wissen über die heutigen Bestimmungen auffrischen.
In den 70ern konnte ich für einen Syrer, dessen Asylantrag mehrfach ohne Anhörung abgelehnt worden war, nach nur einmaligem Besuch mit ihm gemeinsam beim Ausländeramt und nach einer hitzigen Diskussion mit den Beamten durchsetzen, daß er umgehend Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekam. Was ihn am meisten überraschte war, wie freundlich und zuvorkommend er in meinem Beisein dort behandelt und ihm sogar ein Stuhl zum Sitzen angeboten wurde. Bei seinen vorhergehenden Besuchen dort wurde er jeweils im Stehen kurz und bündig abgewiesen.
Ebenfalls in diesem Zeitraum war es ein Leichtes, Besuchervisa für Freunde aus Marokko zu bekommen, wenn ich die Garantie für ihre Unterhaltskosten während des Aufenthaltes in Deutschland zu übernehmen.
Seitdem haben sich sowohl die Gesetze als auch die Bestimmungen in Deutschland - und nicht nur dort - alle paar Jahre geändert, während Du mit Deinem Wissensstand offensichtlich irgendwann in der Vergangenheit stehen geblieben bist, ist diese Entwicklung scheinbar an Dir vorbeigezogen.
Heutzutage ist es selbst problematisch, wenn ich meine Schwiegermutter nach Europa zum Besuch einladen möchte, bei der absolut kein fehlender Rückkehrwille erkennbar ist, da sie sowohl meinen Schwiegervater als auch mehrere Kinder dort zurückläßt.
LG, Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

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