Hallo Karla,
das ist möglich bis zu einem Jahr. Du brauchst jedoch einen gültigen Versicherungsnachweis (grünes Versicherungspapier), genau wie umgekehrt oder eine bei Eintritt abgeschlossene Zusatzversicherung, gültig für die Verweildauer.
Dies ist die Regelung für Deutschland. Ob dies in der gesamten EU gleich ist, weiss ich nicht.
In meinem Fall für die Schweiz z.B gilt dies nur 3 Monate, dann muss wie in D nach einem Jahr das aus steuerrechtlichen Gründen umgemeldet werden.
Verbindlich ist jedoch ein Meldepapier (Pass/Ausländerausweis/Niederlassung/Residence) in Marokko (oder des jeweiligen Wohnlandes).
In Prinzip ist das wie Schweiz und EU, nur dass es da ein Sonderabkommen gibt, das das Mitführen einer grünen Versicherungskarte erübrigt. Der Versicherungsschutz ist auch ohne gewährleistet.
Bei Import … gelten aber andere Richtlinien.