Friedrich,

es geht weniger um Spekulationsgeschäfte. Es geht viel mehr um Zinsen und Zinseszinsen als großes Teufelswerk - die Spekulationen drum herum sind das I-Tüpfelchen.

Bei deinem Beispiel handelt es sich um Handel mit Realgütern. Dem Preis steht ein Wert gegenüber. Hierdurch entstehen dann auch keine Seifenblasen.

Bei Schuldscheinen (Papiergeld) steht dem kein Gegenwert gegenüber. Geld wird verkauft/geliehen für den Preis des Zinssatzes. Und wenn diese Forderungen durch Weiterverkauf über mehrere Hände in Umlauf gebracht werden, haben wir auf kurz oder lang sowas wie eine Finanzkrise aufgrund der ungedeckten Schuldscheine.

Aber um deine Frage zu beantworten:

Während die Entstehung von Regen nicht durch menschliche Hand zu beeinflussen ist, haben wir beim Geldmarkt Kräfte, die sehr wohl bewusst Informationen streuen, um Effekte zu erzielen, die dann abgeschöpft werden können. Und das ist dann Betrug!

Der Islam verbietet Zinsen und den Zinseszins, nicht den Handel.
Und er verbietet den Betrug.

Wenn Zinsen und Zinseszinsen verboten sind, dann sind die Spekulationen drum herum natürlich auch verboten. Das ist ja wohl logisch. Wa allah ua3lam.

Der Handel ist erlaubt und wenn dann wegen zu erwartendem Regen die Preise aufgrund von Spekulationen in die Höhe gehen, dann wird wohl nichts gegen einzuwenden sein, solange die Preisentstehung nicht mit Betrug einhergeht. Ob Wucherpreise islamkonform sind, weiß ich ad hoc nicht. Wa allah ua3lam.