Wenn es tatsächlich so wäre, dass die Französin das Haus erben könnte, obwohl es auf marokkanischem Boden steht, dann wäre das doch die Lösung für den Eifelyeti:
Deine Frau beantragt die deutsche Staatsbürgerschaft, ihr tretet zum Christentum über und Du kannst ihr das Haus vererben!