Hallo

Antwort auf:
Deine beiden Söhne könnten aber, wenn sie erfahren, dass es etwas zu erben gibt, (scheinbar) zum Islam konvertieren um das Haus zu bekommen.

Es sollte jetzt keine Diskussion darüber entstehen wie das aussehen könnte aber wer in Marokko soll ihnen beweisen, dass sie keine Moslems sind, vor allem wenn sie eine schriftl. Übertrittsbescheinigung haben.


Wenn ihnen der Namenswechsel da nicht einen Strich durch die Rechnung macht.
Da ist es in einem Prozess in Ma einfach darzulegen, dass die Jungs von sich aus die verwandtschaftlichen Beziehungen gekappt haben und deshalb vielleicht auch nicht mehr erbberechtigt sind.
In Marokko trägt die Kinder den Namen des Vaters und wer den ablegt, dem kann man leicht "groben Undank" nachweisen.
Sie haben sich vom Vater und somit auch von seinem Erbe losgesagt.

Das ist nur eine Überlegung ohne Anspruch auf Gültigkeit.

Gruß
Najib

Last edited by Najib; 07/07/15 12:27 AM.

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

Google+