Es ist immer wieder erstaulich, was man aus einer Frage machen kann. Auch ist erstaulich, welche Antworten man bekommt.
Es scheinbar sehr schwierig diese meine Frage zu beantworten, da hier zwei Punkte im Mittelpunkt stehen, die unterschiedlich gehänddelt werden und es nicht ersichtlich ist, welcher Punkt zum tragen kommt. Entweder die Staatsbürgerschaft in diesem Falle die Deutsche, oder das Marokanische Recht, das ein Muslim einem Ungläubigen nichts vererben kann. Das war der Grund meiner Frage. Ich werde mich überraschen lassen, was diesbezüglich noch an Antworten kommt. Nun zuerst einmal allen die geantwortet haben vielen Dank.