Twikezora,

du bist eindeutig, als Lügnerin entlarvt. ICH muss das nicht in Anführungszeichen schreiben. Dass du jetzt auch noch versuchst, Jasmin als Lügnerin und/oder die Moderation/den Admin als Betrüger hinzustellen(nur Admin oder vielleicht Mod wären technisch in der Lage, sich in einen Account "einzuloggen"), zeugt von deinem hinterlistigen, dreisten, durchtriebenen Charakter.
Du hast nicht viele Möglichkeiten: Du kannst die Forenregel akzeptieren, der Arbeitsweise der Administration trauen oder sie weiter beleidigen und das Forum zuspammen oder du verlässt es, wenn es dir nicht passt. Deine armseligen Versuche, eine "Art von Moderation" zu führen sind lächerlich.
Ich mache es ab jetzt so, wie alle anderen Mitglieder dieses Forums, ich ignoriere deine "Verbesserungsvorschläge"

Ein letzter gut gemeinter Ratschlag: Du hast allein in diesem Thread mehrere Rechtsverstöße begangen. Das Internet vergisst nichts!

Original geschrieben von: Zora
Da müsste sich ja jemand in meinen Account eingeloggt haben, denn ich kann mich nicht daran erinnern einen Beitrag ( entschuldigung 8 Beiträge) in einer Nacht geschrieben zu haben.

Original geschrieben von: tz
P.S: Vielleicht könntest du einfach in Zukunft weiterhin einfach ein Kommentar unter einen Beitrag schreiben anstatt diesen zu löschen. Das machen hier auch andere Mitglieder, welche mit einem Posting gegen die eigene Person (schade, dass das überhaupt der Fall ist), welches nicht der Wahrheit entsprechen sollte...
Andere Mitglieder äußern sich hierzu auch öffentlich.

Straftatbestand der üblen Nachrede § 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Original geschrieben von: Zora
ob man nicht die theoretisch existierenden Forumsregeln einfach abschaffen sollte:-).


Original geschrieben von:
Unsere Nutzungsbedingungen
Bevor Sie starten, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise vollständig durch. Diese Hinweise sind nach §18 Abs. 1 Mediendienstestaatsvertrag (MdStV) vorgeschrieben.


Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.



Wenn Lügen kurze Beine hätten, würdest du auf dem Hintern laufen.

Katrin


When the rich wage war
is the poor who die.
LP