Hallo Franzi,

Deutschland und Marokko haben ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, d.h., dass Personen die eine andere Nationalität haben als die des Landes in dem sie leben, nicht doppelt besteuert werden.
Dieses Abkommen besagt u.a. folgendes (ich hoffe, dass ich es richtig in Erinnerung habe, also ohne Gewähr):
Wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz gemeldest hast und dort auch mehr als 180 Tage im Jahr lebst, sind alle Einkünfte die Du in Marokko aus nicht beweglichen Gütern (z.B. Pension) erwirtschaftest, in Marokko zu versteuern und alle Einkünfte die aus beweglichen Gütern (z.B. Autovermietung, Reiseführer) erwirtschaftest, in Deutschland zu versteuern.
Hast Du aber Deinen ständigen Aufenthalt in Marokko und bsit auch dort angemeldet, so bist Du ausschließlich in Marokko steuerpflichtig (auch mit Einkommen die Du in Deutschland hast).


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.