Hallo!

Wer hat Informationen dazu, ob und unter welchen Bedingungen man mit einem in Marokko angemeldeten Fahrzeug (marokk. Kennzeichen)in die EU und nach Deutschland reisen kann, z.B. für eine Dauer von 2-3 Monaten ?

Maßgeblich scheint hier wohl der Besitzer und/oder Fahrer des Fahrzeuges zu sein wie ich hörte.
Wie genau ist die Lage, wenn der Halter + Fahrer des Fahrzeuges selbst Deutscher ist und sowohl in Marokko als auch in Deutschland mit Wohnsitz angemeldet ist. Gibt es hier wiederum einen Unterschied, ob er Marokkaner mit deutschem Pass ist oder Deutscher mit marokk. Aufenthaltserlaubnis?

Danke im voraus.
Gruss
Sara


Transporte von + nach Marokko
Nächste Fahrt D->MA : Februar 2018
Nächste Fahrt MA->D : Februar 2018
www.marokko-transport.de
facebook:
http://www.facebook.com/#!/pages/Marokko-Transport/107067745995364