Original geschrieben von: Mogador52


Habe mal bei CONDOR angerufen und der freundliche Herr sagte mir sie richten sich verbindlich nur nach dem Auswärtigen Amt. Das heisst Reisepass oder vorläufiger Reisepass.Er schaute in den Statuten nach. Aber man weiß ja das auf dieser Seite auch Dinge stehen,die in Wirklichkeit nicht zutreffen.

Die Einreise nach Marokko erfolgt aber erst an der Kontrolle in Marokko selbst.Das dortige Recht ist massgebend....Fliegen kann man ja....ob einen die deutschen Behörden davor abhalten,da wäre ich mir nicht so sicher....




meines wissens nehmen die fluggesellschaften nur personen mit die über für die einreise nötigen dokumente haben . oder was sie dafür als notwendig ansehen .

grund : die kosten und der ärger den abgewiesen touristen zurück nach deutschland zu transportiern bleiben erst mal bei der fluggesellschaft hängen .

von daher vorläufiger pass . die einreise mit dem personalausweis würde ich nur machen wenn mir sowohl fluggesellschaft als auch reiseveranstalter bestätigt haben das sie einen damit mitnehmen .


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