Ich könnte dir jetzt auch eine Lehrstunde geben, welches Recht über nationales Recht steht, aber ich lasse es.

Das ist der Stand der Dinge:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/framing100.html

Antwort auf:
Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.


Antwort auf:
Möglicherweise EU-Recht betroffen

Grund für eine mögliche Vorlage an den EuGH ist eine Regelung im Urheberrechtsgesetz, wonach auch die EU-Richtline zum Urheberrecht Beachtung finden muss. Ein ähnlich gelagerter Fall aus Schweden liegt bereits bei den Richtern in Luxemburg vor. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, entstünde nach Auffassung von Beobachtern ein neues Geschäftsfeld für Abmahnanwälte, da auf Facebook und in Blogs millionenfach Videos im Wege des Framings geteilt werden. Ob der BGH den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegt oder die Sache selbst entscheidet, wird am 16. Mai verkündet.