hallo

merlina,

Antwort auf:
ich komme also in Tanger am Hafen an und ein autorisierter Führer muss mich beim Schiff abholen, falls ich beim Verlassen desselben umknicke und mir den Knöchel brechen, oder wie soll ich mir das vorstellen?


ein anderes beispiel:
du kommst in agadir am flughafen an und wanderer holt dich ab.
als er gerade auf dem marmorfussboden ausrutscht und du greifst nach ihm, weil du ihm helfen willst, rutschst auch aus. du fällst hin und wanderer auf die fresse. beide brecht ihr euch das steissbein und müsst behandelt werden.
zahlt das dann die versicherung von wanderer, weil er ja mal eine lizenz besass?
oder würde überhaupt niemand bezahlen, weil du ja ihn führtest und nicht er dich und du hattest ja niemals eine lizenz?
wer kann sowas überhaupt beantworten?
je mehr wanderer mitschreibt, desto komplizierter wird die ganze reiserei.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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