Jetzt mal im Ernst: es ist in Marokko keine Pflicht als Tourist einen Führer zu haben. wie kann dann eine Versicherung im Falle eines Unfalls danach fragen und bei negativer Antwort die Leistung verweigern? wenn das so wäre, wäre die Versicherung kriminell.
ich komme also in Tanger am Hafen an und ein autorisierter Führer muss mich beim Schiff abholen, falls ich beim Verlassen desselben umknicke und mir den Knöchel brechen, oder wie soll ich mir das vorstellen? Oder haben die Reisekranken- und Unfallversicherungen irgendwelche Landkarten, wo verzeichnet ist, für welche Dörfer oder Gegenden Marokkos Führerzwang herrscht? In meinem Versicherungsvertrag stand jedenfalls nichts dergleichen.


LG