hallo


wanderer,


Antwort auf:
tatsächlich 20 illegale führungen in 10 jahren?
das ist ja schon fast mafiös.


würde ich auch meinen. kriminell ist der bessere ausdruck.


wenn das kriminell ist, ist es deine pflicht das den behörden zu melden, sonst machtst du dich der mitwisserschaft schuldig.

Antwort auf:
es besteht übrigens kein zwang in marokko mit einem offiziellen führer unterwegs zu sein.
marokko ist nicht nordkorea.


das ist die feststellung eines illegalen führers.


stimmt es etwa nicht?
herrscht in ma führerzwang?

Antwort auf:
lass' dir das nochmal genau erklären.


lass dir lieber von mir erklären: illegale tätigkeiten als touristenführer ohne lizenz sind in marokko verboten.


illegale tätigkeiten sind in marokko, wie überall in der welt, auch für touristenführer mit lizenz verboten.
hast du das nicht gewusst?


Antwort auf:
der steuer ist es übrigens egal, wie ich mein geld verdiene. das ist denen vollkommen wurscht, ob ich an dem tag in der wekstatt bin, oder im berg.
ich werde sowieso geschätzt.


schätze mal, was du in den letzten 10 jahren an steuern hinterzogen hast.


nichts, da ich geschätzt werde und das bezahle, was vom finanzbeamten geschätzt wird.

es ist steuerlich vollkommen wurscht, ob ich 200 dh in der werkstatt mit den händen oder auf der piste mit den füssen verdiene.

die frage ist ja, ob du deine rente versteuerst in marokko.
das ist ja auch ein einkommen und ma hat meines wissens kein abkommen mit deutschland, das die deutsche rentner von der einkommenssteuerpflicht befreit.
650€ sind in ma kein kleines einkommen und auf jeden fall zu versteuern.
das ist etwa soviel, wie ich auch versteuern muss.

hast du deine lizenz noch und versteuerst dein daraus erwachsendes einkommen?

gruss
Najib






um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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