Der Besitz einer Lizenz hat normalerweise nichts mit einem Beinbruch zu tun.

Allerdings in Verbindung zur Assekuranz.

Beim Ausfüllen einer Unfall Meldung notwendig, um eine Leistung von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften zu erhalten. Die Bestimmungen differieren von Gesellschaft zu Gesellschaft, und sind meistens sehr penibel.

Deine Person müsste Dir als Beispiel genügen, denn Du hast selbst erklärt, dass Du wegen zwei Gruppen pro Jahr keine Lizenz beantragen würdest.

Wenn ich also (beispielsweise) die letzten 10 Jahre für deine „Tourismus Tätigkeit“ hernehme, dann wären das schon 20 Fälle von illegalen Geschäften.

Damit dürfte deine Frage beantwortet sein. Obwohl es ausser Dir noch mehr illegale Touristen Führer gibt.

Wie ich darüber denke und was ich davon halte dürfte inzwischen bekannt sein.

Mehr Infos über entdeckte Fälle und Vorgänge kann man erfahren bei den Touristik Delegationen (Délégé persönlich), oder beim Touristik Ministerium. Ich persönlich kenne Fälle, die allerdings schon 18 Jahre zurückliegen während meiner aktiven Zeit, unter anderem auch im Touristik Gewerbe (mit Lizenz).

Infos über Unfälle gibt es auch bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften in Europa. In Deutschland alleine etwa 120 Gesellschaften. Allerdings nur über Unfälle mit bezahlten Leistungen.

Über Leidtragende und Geschädigte (keine Leistungen mangels fehlender Angaben mit den dazugehörenden Rechten) gibt es keine Infos, (wie auch?), es sei denn bei den dafür zuständigen Gerichten.

Oder die Geschädigten veröffentlichen ihre Erfahrung. In diesem Forum beispielsweise.

Wanderer