Hallo Borgward,

angenommen Du sagtest in einem Prozess aus: "Ich glaube an den Weihnachtsmann!" und würdest diese Aussage beeiden und Du glaubtest aber nicht daran, so wäre es ein Meineid.
Könnte man es Dir nachweisen? Nur schwer.

Es würde nichts nützen, die Nicht-Existenz des Weihnachtsmannes darzulegen, da Du ja sagtest: "Ich glaube." Also ein Werturteil, wie vielleicht in einem Strafprozess die Aussage: "Ich glaube, ich habe X am Tatabend gesehen."

Solltest Du aber anderen gegenüber erwähnen, am besten schriftlich, daß Du gar nicht davon überzeugt bist und auch zum Zeitpunkt Deiner Aussage nicht warst, daß es den Weihnachtsmann gibt, so könnte man es Dir auch nachweisen.
Das ist doch der eigentliche Kern des Eides, daß man prozessual gesehen, auch nicht direkt Überprüfbares trotzdem als Beweis ansehen kann, weil es durch den Eid an Bedeutung gewinnt.

Du kannst jetzt natürlich sagen, daß die Situation ähnlich wie in einem Bewerbungsgespräch ist, in dem man unzulässige Fragen gestellt bekommt und man das Recht hat auf solche Fragen mit einer Lüge zu antworten, dann bleibt es dennoch ein Lüge, bzw. Meineid, der vielleicht irgendwie gerechtfertigt ist.