hallo

Antwort auf:
Hier geht es ganz offensichtlich um eine Österreicherin und ihren marokkanischen Mann, der bei IHR in Österreich lebt.
Und die auch sicher entsprechende Papiere haben.


ja, die heiratsurkunde.
es ist aus den pass oder pa nicht ersichtlich, ob die beiden verheiratet sind, oder nicht, wenn sie moslemisch verheiratet sind, also jeder seinen ursprünglichen namen behält.
was bleibt ist die heiratsurkunde oder einen stall voll kinder, die mama und papa sagen, auf der rückbank. dann fragt keiner mehr nach papieren.

einem marokkanischen polizisten sagt die namensgleichheit nicht mehr, als dass beide den gleichen nachnamen haben.
bei verheirateten ist das normalerweise nicht der fall, und wenn doch, dann zufällig.
kann ja sein, dass beide el haddad oder el tahan heissen, was mit schmidt oder müller vergleichbar wäre.
und es gilt der kuppeleiparagraph, der auch in deutschland bis in die 1970er seine gültigkeit hatte, immer noch. auch wenn man im auto sitzt.

das heisst nicht, dass man unbedingt angehalten werden muss, wenn man sich zusammen in marokko bewegt.
gerade die kombination marokkanischer mann - europäische frau, wird wohl eher mit gleichgültigkeit gesehen.
es sind ja die töchter der anderen und nicht die eigenen.
andersrum wird's da schon heikler.
wie die neue regierung zu dem treiben steht und wie das neue innenministerium die ausführungsbestimmungen der diesbezüglichen gesetzte festlegt, entzieht sich meiner kenntnis. eine liberalere auslegung als bisher, würde mich aber wundern.



gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

Google+