Hallo,
vielen dank für die hilfreichen Beschreibungen und Tipps!

Hoffentlich kann man mir auch jemand noch bei den folgenen Fragen bezüglich Vorgang der Eheschliessung Klarheit verschaffen:

1. Bei den administrativen Gängen in Rabat zur deutschen Botschaft, zum Justizminiterium und zum Aussenministerium geht NUR der deutsche Partner? (In meinem fall ich bin deutsch und meine Verlobte Marokkanerin) Heisst das, dass sie bis dahin nie anwesend sein muss?

2. Kann man diese Behördengänge auch auf zwei Marokkobesuche verteilen oder gibt es vielleicht Kriterien bezüglich Einreisestempel die einen zwingen alles auf einmal zu erledigen? Es ist nicht leicht drei Wochen Urlaub an einem Stück zuerhalten.

3. Kann mir jemand erklären wie die erforderliche Konvertierung zum Islam beim Adoul im Detail von statten geht, wie lange sie dauert und in wie fern in Deutschland Behörden oder Arbeitgeber über die Konvertierung informiert werden.

4. Falls jemand (ein Deutscher) auch in Frankreich lebt und in Marokko geheiratet hat, wäre ich dankbar wenn ich direkt Fragen an ihn richten könnte über den Vorgang des Visumsantrages für die Ehefrau.

Recht herzlichen dank im voraus
Marco