Dem Standesamt ist es eigentlich egal. Weniger dem Oberlandesgericht. Soweit ich mich erinnere wollen die die Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen vereidigten Übersetzer. Auch, wenn du ihnen die Übersetzung bringst, die von einem Übersetzer aus Marokko angefertigt wurde, der sogar auf der Liste der Botschaft steht werden sie sich nicht zufrieden geben. Wir hatten zunächst alles in Marokko übersetzen lassen. Nach 2 Wochen kamen vom OLG die Unterlagen zurück mit dem Hinweis, dass bestimmte Dokumente in Deutschland übersetzt werden müssen. In unserem Fall ging es um die Scheidungsurkunde meiner Frau, weil diese besonders wichtig ist um eine Doppelehe auszuschliesen.Von der Botschaft beglaubigte Unterlagen werden anerkannt. Da aber Scheidungsurkunden nicht legalisiert werden mussten wir diese direkt von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer vorlegen. Mir hats auch die Sprache verschlagen bei den Preisen hier. Spart euch das Geld und die Zeit und lasst es gleich in Deutschland machen. Kurz um, allees was die Botschaft beglaubigt kannst du in Marokko übersetzen lassen. Was die Botschaft nicht beglaubigt, aber dennoch vom Standesamt in D, bzw. vom OLG verlangt wird muss in D von einem beeidigten Übersetzer gemacht werde. Ich glaub soviel mehr als eine Scheidungsurkunde kann das aber nicht sein und die hast du ja schon, oder? Sorry, wenn das jetzt etwas viel und verwirrend war.

Gruß
Mario

Last edited by Saico; 12/05/11 12:27 AM.