hallo

Antwort auf:
Willst du damit sagen, dass ich eigentlich in 12 Monaten insgesagt nur 3 Monate in Marokko sein darf?


ja und nein.

du darfst im kalenderjahr nur 3 monate in ma sein.
dh. wenn deine 3 monate am 31.12. ablaufen, darfst du am 1.1 wieder einreisen.

Antwort auf:
Wenn ich diese 3 Monate jetzt schon "aufgebraucht" habe, würde ich dann gar nicht mehr einreisen können?


theoretisch ja.

Antwort auf:
Wie hoch ist denn die Chance, dass das auch so eingehalten wird von den Behörden...?


nicht besonders hoch. es gibt aber keine einzelfallgarantie.

der stempel im pass ist das gleiche, wie ein touristenvisum für deutschland. das gilt auch nur 6 monate/jahr.
das heisst aber nicht, dass ein visumpflichtiger tourist nach 6 monaten einfach aus- und dann gleich wieder einreisen könnte.
das würde die vorschrift ja ad absurdum führen.

wie gesagt, das wird an der marokkanischen grenze nicht allzu ernst genommen und wohl nur als handhabe benutzt, um unangenehme zeitgenossen loszuwerden.
aber man sollte nicht in dem bewusstsein hingehen, dass man das recht hätte, wieder einzureisen. das kann nämlich in die hose gehen, wenn man dann auf seinem vermeintlichen recht besteht und sich so andere lösungsmöglichkeiten verbaut.

ich persönlich kenne einen fall, dem die wiedereinreise verweigert wurde. weshalb weiss ich auch nicht.
der ist aber letztendlich nach hause gefahren und im nächsten jahr wiedergekommen.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

Google+