Knast für Fastenbrechen
#96724
16/09/09 02:58 AM
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Ich möchte hiermit zum Thema Toleranz und Islam, darauf aufmerksam machen, daß in Marokko die Nichtbefolgung des Ramadan gemäß § 222 des marokanischen Strafgesetzbuches bestraft wird und dies einer Gruppe von marokanischen Freiheitskämpfern in Mohammedia dieser Tage widerfahren ist. Yabiladi-Bericht vom 15.09.2009 Weiß jemand im Forum mehr darüber? Python
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Python]
#96725
16/09/09 03:09 AM
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Najib
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hallo
jeder moslem kann im ramadan soviel essen, wie er will. er darf das nur nicht öffentlich tun, da das gegen die guten sitten verstösst.
in deutschland darf man zb auch onanieren soviel man will, wenn man das aber öffentlich tut, kommt man in den knast. und weshalb? weil das gegen die guten sitten verstösst. mit deiner argumentation, python, könnte man einen, der in der fussgängerzone onaniert und dann abgeführt wird, auch als freiheitskämpfer bezeichnen.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Python]
#96729
16/09/09 05:47 AM
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Youssef Alami
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@Python daß in Marokko die Nichtbefolgung des Ramadan gemäß § 222 des marokanischen Strafgesetzbuches bestraft wird und dies einer Gruppe von marokanischen Freiheitskämpfern in Mohammedia dieser Tage widerfahren ist. der Islam ist »Bestandteil der Grundordnung des Staates« Wenn ein Muslim seinem Glauben abschwört, greift er diese Grundordnung an und gefährdet die Sicherheit und die »Stabilität der Gesellschaft, der er angehört«.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Youssef Alami]
#96730
16/09/09 07:37 AM
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adam09
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der Islam ist »Bestandteil der Grundordnung des Staates« Wenn ein Muslim seinem Glauben abschwört, greift er diese Grundordnung an und gefährdet die Sicherheit und die »Stabilität der Gesellschaft, der er angehört«. Man kann noch so schöne, wie intelligente Worte finden, vom Inhalt her ist das einfach widersinnig! Gefährdung der Sicherheit, weil ich nicht etwas bestimmtes glaube  Schon deshalb gehört Staatsgewalt und Religion strikt getrennt! mfG.
Last edited by adam09; 16/09/09 07:38 AM.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: adam09]
#96744
16/09/09 01:27 PM
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hallo
fastenbrechen ist ja im islam erlaubt. man muss dann halt für jeden tag, an dem man es bricht, 40 arme 1 tag lang verköstigen.
es ist ganz einfach ein öffentliches ärgernis, wenn ein muslim auf offener strasse das fasten bricht. deshalb gilt der § 222 für fastenbrechen in der öffentlichkeit und nicht für fastenbrechen zuhause.
wieso schaffst du eigentlich nicht erst die vielen tabus in deiner heimat ab, bevor du dich der befreiung marokkos und der übrigen islamischen welt zuwendest, adam?
ich sehe übrigens, du gehst einer diskussion mit mir aus dem weg. ich nehme an, aus meinungsfreiheit.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Najib]
#96753
16/09/09 02:56 PM
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@Najib Hast Du den genauen Wortlaut von § 222 des marokanischen StGB und wenn nein, kannst Du ihn besorgen?
Python
Last edited by Python; 16/09/09 02:57 PM.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Najib]
#96756
16/09/09 03:40 PM
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adam09
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ich sehe übrigens, du gehst einer diskussion mit mir aus dem weg. ich nehme an, aus meinungsfreiheit. Ja, das stimmt, diese Freiheit nehme ich mir, wie ich schon einmal schrieb, ich lasse dir das letzte Wort  mfG.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Python]
#96761
16/09/09 06:26 PM
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hallo
python,
in dem artikel, den du verlinkt hast, steht es drin.
Le regroupement visait à « revendiquer l’abrogation de l’article 222 du code pénal », condamnant tout musulman qui rompt publiquement le jeûne avant l’heure normale du ftour (repas marquant la fin d’une journée de jeûne), au coucher du soleil.
publiquement heisst öffentlich.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: adam09]
#96764
16/09/09 07:00 PM
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@adam09 vom Inhalt her ist das einfach widersinnig! Gefährdung der Sicherheit, weil ich nicht etwas bestimmtes glaube Du musst nicht etwas bestimmtes glauben. Wie du mit deinem Ramadan privat umgehst, interessiert keiner. Wenn du aber die Grundordnung einer Gesellschaft abschwörst, in dem du öffentlich provozierst, landest du im Gefängnis. In Deutschland, wenn du den Holocaust verleugnest, landest du auch ins Gefängnis. In Marokko nicht. Ich glaube nicht, dass du dir öffentlich die Freiheit nehmen würdest, Holocaust zu verleugnen  sonst würdest du die Grundordnung des Staates abschwören und damit ins Knast landen.
Last edited by Youssef Alami; 16/09/09 07:06 PM.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Youssef Alami]
#96765
16/09/09 08:29 PM
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Mahbula
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ohoh, da werden ja wieder Vergleiche gemacht, dass einem die Haare zu Berge stehen...
ich wünschte mir etwas mehr Feingefühl im Umgang mit Vergleichen aus der Nazi-Zeit...
und zum Thema kann ich nur sagen, dass ich kein französisch verstehe und deshalb nur das hier geschriebene komentieren kann
ich habe kein Plan was "der Täter" getan hat ob er sich "nur" was kleines kurz in den Mund geschoben hat oder ob er öffentlich "geschlemmt" hat wie auch immer, ganz helle mag er ned gewesen sein, da ich davon ausgehe, dass er ja wusste wo und zu welcher er Zeit er da ist...
alles fließt...
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Mahbula]
#96766
16/09/09 09:12 PM
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hallo ich wünschte mir etwas mehr Feingefühl im Umgang mit Vergleichen aus der Nazi-Zeit... das feingefühl wünscht sich der moslem auch im umgang mit seinen grundwerten. wenn ein fastenbrecher ein freiheitskämpfer ist, dann ist es ein holocaustleugner oder ein exhibitionist auch. ich habe kein Plan was "der Täter" getan hat ob er sich "nur" was kleines kurz in den Mund geschoben hat oder ob er öffentlich "geschlemmt" hat wie auch immer, ganz helle mag er ned gewesen sein, da ich davon ausgehe, dass er ja wusste wo und zu welcher er Zeit er da ist... da haben sich ein paar "freiheitshelden" unter der führung eines journalisten öffentlich versammelt, um zu essen und zu trinken. gruss Najib
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Borgward]
#96769
16/09/09 09:49 PM
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Besslama
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ich finde auch das das wieder mal sehr provokativ war....warum über dinge dikutieren,die eben so sind?IN Marokko ist Staat und Religion eben nicht getrennt,das war hier auch nciht immer so,also.... Najib:dein Vergleich mit dem onanieren war auch krass,hihi..aber er hat mich zum schmunzeln gebracht  trotzdem: meiner Meinung wieder ein Provokativer Thread,Python....
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Besslama]
#96771
16/09/09 09:56 PM
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hallo besslama, Najib:dein Vergleich mit dem onanieren war auch krass,hihi..aber er hat mich zum schmunzeln gebracht weil was wahres dran ist. gruss Najib
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Besslama]
#96775
16/09/09 11:06 PM
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hallo besslama, hat man dich darauf angesprochen? hier ist es kein problem, wenn ein nichtmoslem sich nicht an die regeln des ramadan hält. ausländer mit zigaretten sieht man hier öfters mal im ramadan, ohne dass sich jemand daran stören würde. sind die tunesen da anders drauf? borgward, kann man nicht den gemeinsamen nenner finden,das jeder tun und lassen kann was er will solange er anderen nicht zur last fällt? ich denke dann ist der drops gelutscht stimmt, aber anscheinend fällt das manchen sehr schwer. gruss Najib
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Mahbula]
#96776
16/09/09 11:22 PM
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@Mahboula ich wünschte mir etwas mehr Feingefühl im Umgang mit Vergleichen aus der Nazi-Zeit... Das Verleugnen von Haulocaust ist nicht heiliger als eine religiöse Glaube abzuschwören, die als bestandteil der Grundordnung des Staates gilt. Hier dürfen ruhig auch einem die Haare zu Berge stehen...
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Besslama]
#96779
16/09/09 11:34 PM
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hallo
besslama,
bist du vielleicht in einer menschenmenge gestanden?
da kann es dann schon sein, dass du darauf angesprochen wirst, da die, die den rauch einatmen müssen und raucher sind, das fasten dadurch brechen. die müssen dann einen tag nachfasten.
falls das nicht der fall war, dann spinnen sie, die tunesen.
gruss najib
Last edited by Najib; 16/09/09 11:35 PM.
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Najib]
#96780
16/09/09 11:44 PM
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hallo
fastenbrechen ist ja im islam erlaubt. man muss dann halt für jeden tag, an dem man es bricht, 40 arme 1 tag lang verköstigen.
es ist ganz einfach ein öffentliches ärgernis, wenn ein muslim auf offener strasse das fasten bricht. deshalb gilt der § 222 für fastenbrechen in der öffentlichkeit und nicht für fastenbrechen zuhause.
Seid mir nicht böse, aber so viel Schwachsinn hab ich in meinem Leben noch nicht gelesen. Wo hast du den Schwachsinn denn her????? Wie kann es einem Moslem erlaubt sein, gegen eine der GRUNDREGELN des Islams absichtlich zu verstossen und diese durch die Speisung von 40 Leuten wiedergutzumachen. Klar diese Regel gibt es. Jedoch nicht damit jeder Fastenbrechen darf wie er will, sondern damit einer der im Irrglauben war seine "Sünden" wieder gutmachen kann. ES IST KEINEM MOSLEM ERLAUBT DAS FASTEN OHNE GRUND ZU BRECHEN. Da können einem nur die Haare zu Berge stehen, bei so viel öffenlichen Blödsinn.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Najib]
#96782
16/09/09 11:44 PM
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Hihi...die spinnen,die Tuneser....nein,war nur ein Witz. Aber ich war in keiner Menschenmenge,die sind nur an mir vorbeigelaufen...naja.fand ich damals auch seltsam,aber was solls....vielleicht dachten sie ,ich sei keine Touristin,ich habe shcwarze lange Haare(obwohl deutsch  )
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Youssef Alami]
#96785
17/09/09 12:04 AM
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upsa
also unter Verleugnen des Holocausts und dem Heranziehen desselben für obskure Vergleiche besteht für mich doch ein himmelweiter Unterschied, sorry
aber ich gebe dir insoweit natürlich Recht, dass man generell "die anderen" respektieren sollte und unnötige Provokationen vermeiden sollte
alles fließt...
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Besslama]
#96786
17/09/09 12:16 AM
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Der Islam ist keine einfache oder einfach zu erklärende Relegion. Genau so ist es auch mit den Gesetzen von islamischen Ländern. Gesetz und Relegion gehen meist in einander über, so dass die Relegion teilweise auch Gesetzt ist. Deshalb ist es oft für nicht Moslems nicht immer einfach das Gesetzt und somit auch die Relegion zu verstehen. Deshalb sollten gerade die Moslems, die es ja wissen sollten, sich mehr Mühe damit geben den Islam und das sich darauf stützende Gesetzt zu erklären. Es ist niemandem geholfen, wenn da solche "vereinfache" Erklärungen gemacht werden. Denn diese lassen den Außenstehenden das Gesetz nicht leichter verstehen. Ganz im Gegenteil, solche falschen und oberflächlichen Aussagen werfen meiner Meinung nach, ein noch schlechteres Bild auf das Gesetzt, auf den Staat und auch auf die Relegion auf die sich hier ja alles stützt.
Denn nach dieser Aussage, muss ein Moslem nicht fasten, wenn er pro Tag, an dem er das Fasten bricht 40 Bedürftige verköstigen kann. Auf deutsch: Wer Reich ist braucht nicht zu Fasten!!! Ist das denn wirklich, dass was im Kuran steht???
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Salma71]
#96790
17/09/09 12:47 AM
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@Alle User/Leser Ich rege an, daß zumindest wer des Französischen mächtig ist, sich die fortgesetzte Diskussion auf Yabiladi anschaut. Yabiladi-Bericht vom 15.09.2009 mit Ergänzung und fortgesetzten Lesermeinungen Dabei sind mehrere Dinge bemerkenswert: 1. Die Mitarbeiter der Zeitschrift, die in Zusammenhang mit dem öffentlichen Fastenbrechen gebracht wurde, fühlen sich offenbar dahingehend bedroht, daß sie deswegen körperlich angegriffen werden. Da herrscht anscheinend Angst. 2. Unter den zum größten Teil marokanischen Kommentaren gibt es - wie ich es schon oft behauptet hatte - einen große Zahl an Stimmen, die sagt, daß das Fastenbrechen straffrei und die Befolgung des Ramadans Privatsache sein sollte. Man sehe z.B. die Lesermeinung von minusetcortex: Si on veut aller dans cette logique, de les "punir", il faut aussi agir pour les autres piliers, à savoir la prière, l'aumône (l'3achour n'est pas appliqué par ceux qui doivent la payer sans parler des différentes zakat...), interdire la vente d'alcool, fermer les bars, les bordels...Je pense que le religion est d'abord et avant tout une affaire personnelle, étant croyant et pratiquant, une loi qui interdit de manger publiquement est juste une absurdité, chacun doit être responsabiliser face à son voisin et respecter ceux qui jeûnent et qui jeûnent par conviction et non par mimétisme social, cela lèverait beaucoup d'hypocrisies qui existent dans notre pays...Y a qu'à sortir dans la rue, j'ai l'impression que les gens le font par obligation et non par conviction...L'Islam est une trop belle religion pour rallier des hypocrites pas du tout convaincus, qui vont jeuner par convention sociale.Alors si l'Islam est religion d'état, faut aussi bannir l'alcool, les drogues, la prostitution...et j'en passe...La répression est loin d'être une solution...Le respect et la tolérance sont supplantés par l'égoïsme et l'ignorance... Die Diskussion unter den Marokanern in Marokko ist viel weiter und viel offener als in diesem Forum und Python hat deswegen mehr Freunde in Marokko als manche in diesem Forum annehmen. Python P.S.: Vielleicht hat ja jemand die Zeit für eine Übersetzung des Berichts von Yabiladi und der zitierten Lesermeinung.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Python]
#96791
17/09/09 12:51 AM
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adam09
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Die Diskussion unter den Marokanern in Marokko ist viel weiter und viel offener als in diesem Forum und Python hat deswegen mehr Freunde in Marokko als manche in diesem Forum annehmen.
Python Wie wahr, wie wahr!!! mfG.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: adam09]
#96795
17/09/09 02:03 AM
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@Alle User/Leser Ich habe im Internet noch einige sehr interessante Links gefunden. Ausführliche Beschreibung der Geschehnisse in Mohammedia Es ist schon interessant mit welchem Großaufgebot an Polizei und Militär, das öffentliche Fastenbrechen zu mittäglicher Zeit unterbunden wurde (100 Polizisten für 10 Sandwiches!!!) Daneben gibt es eine sehr ausführliche rechtliche Bewertung. Das marokanische Strafgesetzbuch auf Französisch Die marokanische Verfassung auf Französisch wobei die Aktion, d.h. das Brechen des Fastens zu mittäglicher Zeit, unter Hinweis auf Artikel 6 und 81 der marokanischen Verfassung gerechtfertigt wird. Wer es in diesem Forum nicht glaubt, dies sind meine marokanischen Freunde! Eine Aktion so richtig nach dem Geschmack von Python. Das Niveau und die Qualität der Diskussion auf Yabiladi und in dem obigen Link würde ich mir auch für dieses Forum wünschen. Python P.S.: War denn niemand aus dem Forum am 13.09.09 in Mohammedia und könnte uns einen Augenzeugenbericht geben?
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Salma71]
#96797
17/09/09 02:38 AM
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hallo salma, Wie kann es einem Moslem erlaubt sein, gegen eine der GRUNDREGELN des Islams absichtlich zu verstossen und diese durch die Speisung von 40 Leuten wiedergutzumachen. Klar diese Regel gibt es. Jedoch nicht damit jeder Fastenbrechen darf wie er will, sondern damit einer der im Irrglauben war seine "Sünden" wieder gutmachen kann.
damit er wieder zum islam zurückkehren kann. könnte er das nicht, wäre gott nicht barmherzig. so wie ich den koran verstanden habe, gibt es keine sünde, die man nicht wieder gutmachen kann. wenn man das fasten bricht, aus gründen die man nicht zu vertreten hat, oder aus schusseligkeit, dann muss man den tag nachfasten. dann bleibt für die 40 tage nur noch das absichtliche fastenbrechen übrig. insofern ist es erlaubt, wie in der weltlichen welt, ausser in der, in der es noch die todesstrafe gibt, auch alles erlaubt ist. man muss nur bereit sein, einen im voraus bekannten preis zu zahlen. Denn nach dieser Aussage, muss ein Moslem nicht fasten, wenn er pro Tag, an dem er das Fasten bricht 40 Bedürftige verköstigen kann. Auf deutsch: Wer Reich ist braucht nicht zu Fasten!!! ja, wer reich ist und meint es vor gott verantworten zu können, braucht nicht zu fasten. dafür sind aber 40 arme einen tag satt. Die Diskussion unter den Marokanern in Marokko ist viel weiter und viel offener als in diesem Forum und Python hat deswegen mehr Freunde in Marokko als manche in diesem Forum annehmen. mich würde einmal interessieren, wer in dem forum mitschreibt. mir kommt es so vor, als wären das hauptsächlich marokkaner in frankreich. ich kann mir nicht vorstellen, dass viele marokkaner in marokko auf französisch miteinander kommunizieren. vielleicht weiss da jemand bescheid und kann mich aufklären. mahbula, upsa
also unter Verleugnen des Holocausts und dem Heranziehen desselben für obskure Vergleiche besteht für mich doch ein himmelweiter Unterschied, sorry wieso sind euere tabus heiliger als die der anderen? gruss Najib
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Python]
#96801
17/09/09 03:10 AM
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hallo hier sind artikel 6 und 81 auf deutsch. Artikel 6 Der Islam ist die Staatsreligion. Der Staat gewährleistet allen die freie Religionsausübung.
Artikel 81 Der Verfassungsrat übt die Kompetenzen aus, die ihm von den Artikeln der Verfassung oder den Bestimmungen der Grundgesetze übertragen worden sind. Er entscheidet über die Regelmäßigkeit der Wahl der Mitglieder des Parlaments und über die Regelmäßigkeit des Volksabstimmungsverfahrens. Darüber hinaus müssen die Grundgesetze vor ihrer Kundmachung und die Geschäftsordnung jeder Kammer vor ihrer Anwendung dem Verfassungsrat vorgelegt werden, der sich über ihre Verfassungsmäßigkeit ausspricht. Zu denselben Zwecken können die Gesetze vor ihrer Kundmachung vom König, vom Premierminister, vom Präsidenten des Repräsentantenhauses, vom Präsidenten der Ratskammer oder einem Viertel der Mitglieder der einen oder der anderen Kammer vor den Verfassungsrat gebracht werden. In den in den beiden vorangegangenen Absätzen vorgesehenen Fällen muss der Verfassungsrat innerhalb eines Monats entscheiden. Diese Frist kann aber auf Verlangen der Regierung bei Dringlichkeit auf acht Tage verkürzt werden. In diesen Fällen hebt die Befassung des Verfassungsrates die Kundmachungsfrist auf. Eine verfassungswidrige Bestimmung darf weder kundgemacht werden noch angewandt werden. Gegen die Entscheidungen des Verfassungsrates gibt es kein Rechtsmittel. Sie sind für die Staatsorgane und für alle Verwaltungs- und Gerichtsbehörden zwingend. marokkanische verfassung auf deutsch. der §222 widerspricht dem artikel 6 nicht. ein moslem darf im ramadan zu mittag essen. nur halt nicht öffentlich. so wie man nach dem deutschen gg ja auch alles mögliche machen darf, wenn es der persönlichkeitsentfaltung dient. aber halt nicht alles davon öffentlich. niemand wird deswegen belangt. selbst wenn es rauskäme. nochmal das extreme beispiel, weil es ein einleuchtendes ist: gäbe es auf eine exotischen südseeinsel eine anerkannte religion, die zum frühlingsanfang das onanieren auf öffentliche plätzen vorschreibt und ein anhänger dieser religion wäre zu frühlingsanfang zufällig in deutschland, dann dürfte der seiner religiösen pflicht auch nicht nachkommen. daheim oder auf seinem hotelzimmer darf er das, den ganzen tag, wenn es denn pflicht wäre. aber halt nicht auf dem bahnhofsvorplatz. auch ein zu dieser religion konvertierter deutscher dürfte das nicht, obwohl er in keine freiheitsrechte eines anderen angreift noch einen anderen körperlich oder materiell schädigt. man müsste ja nur wegsehen, wenn man den anblick nicht ertragen kann. hier in der islamischen welt hat mal halt noch ein tabu mehr. deshalb meine aufforderung an alle, die freiheitshelden zu freunden haben: zeigt ihr den marokkanern, wie man tabus abschafft und vieleicht machen es die marokkaner euch dann nach. und der artikel 81 hat ja mit dem fall direkt wenig zu tun. da hat sich python auf fremde angaben verlassen, ohne zu hinterfragen. gruss Najib ps: P.S.: War denn niemand aus dem Forum am 13.09.09 in Mohammedia und könnte uns einen Augenzeugenbericht geben?
und noch einen bericht, was man auf den strassen und in der familie von der aktion hält.
Last edited by Najib; 17/09/09 03:21 AM. Reason: ein ps
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Python]
#96804
17/09/09 04:01 AM
17/09/09 04:01 AM
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Najib
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hallo python, kannst du es nicht verstehen oder willst du es einfach nicht verstehen? verboten ist das öffentliche fastenbrechen. zuhause oder in einem privaten raum kann man essen soviel man will. selbst wenn ein richter zur tür hereinkäme und würde einen moslem mit einem hühnerbein zwischen den zähnen erwischen, könnte er den fastenbrecher nicht verurteilen, da es nicht öffentlich geschehen ist. wenn man dieses nicht unwichtige detail nicht ausblendet, so wie du es auf deinem erhöhten niveau tust, dann ist der unterschied zu manchem deutschen gesetz nur marginal. der fastenbrecher unterscheidet sich vom exhibitionisten halt nicht dadurch, dass man die ungesetzlichkeiten des einen rational erklären könnte und die des anderen nicht, sondern nur dadurch, was tabu ist. beide tabus beruhen auf einer moralvorstellung. und da in marokko der islam staatsreligion ist, orientieren sich die gesetze auch an der islamischen moralvorstellung. es liesse sich übrigens leicht feststellen, ob die fastenbrecher freiheitshelden sind. sie müssten nur einen asylantrag in stellen. wenn deine argumentation richtig ist, haben sie als religiös verfolgte eindeutig ein recht auf asyl. Artikel 81 der marokanischen Verfassung ist entgegen dem "Laien" Najib in dieser Hinsicht sehr wohl maßgebend, da er besagt, daß eine verfassungswidrige Bestimmung (§ 222 StGB) nicht angewandt werden darf.
das wäre indirekt der fall, wenn der artikel 6 hiesse: Der Staat gewährleistet allen die freie öffentliche Religionsausübung. da er aber lautet: Der Staat gewährleistet allen die freie Religionsausübung. ist artikel 6 auch gewährleistet, wenn sie im öffentlichen raum eingeschränkt ist. das kann dir als "fachmann" doch nicht entgangen sein. übrigens; Mit Deiner Aussage zeigst Du nur, in welchem extrem niedrigen Niveau Du in Marokko lebst.
Gebildete Marokaner/innen suchen im übrigen keinen Kontakt zu deutschen und europäischen Sex-Touristen, da dies von diesen als niveaulos und abstoßend empfunden wird. wie kommst du jetzt in dem zusammenhang auf sextourismus? interessant ist, dass vor nicht allzu langer zeit jemand hier genau das gegenteil behauptet hat. der hat von einer studentin erzählt, die erst kontakt zu ihm gesucht, dann aber geld verlangt hat. die muss den doch eindeutig als sextouristen angesehen haben. gruss Najib
Last edited by Najib; 17/09/09 04:31 AM. Reason: ergänzung
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Najib]
#96806
17/09/09 09:42 AM
17/09/09 09:42 AM
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Mahbula
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... mahbula, upsa
also unter Verleugnen des Holocausts und dem Heranziehen desselben für obskure Vergleiche besteht für mich doch ein himmelweiter Unterschied, sorry wieso sind euere tabus heiliger als die der anderen? ... hier steht nirgends dass manche Tabus heiliger als andere sind ich beziehe mich hier nur auf die Aussage über das Verleugnen des Holocousts außerdem ist das hier nicht das Thema, darum werde ich auch nicht weiter darauf eingehen
alles fließt...
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Python]
#96811
17/09/09 03:31 PM
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Joined: Aug 2009
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adam09
gesperrt!
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gesperrt!
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Mit Deiner Aussage zeigst Du nur, in welchem extrem niedrigen Niveau Du in Marokko lebst. Bei so manchem(r) Teilnehmer(in) in diesem Forum würde jeder gebildete Marokaner versuchen, den größtmöglichen Abstand zu halten und Reißaus nehmen. Das Gleiche sagte meine Frau zu mir, speziell als ich ihr Passagen von @n vorlas.  mfG.
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Re: Knast für Fastenbrechen
[Re: Mahbula]
#96813
17/09/09 05:06 PM
17/09/09 05:06 PM
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Najib
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hallo
mahbula,
ja, du hast recht.
ich hatte deinen beitrag nicht aufmerksam gelesen und daher falsch verstanden. meine aussage auf deinen kommentar hin war blödsinn.
gruss Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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