Hallo!
Ja, man kann auch mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Pass noch in einigen europäischen Ländern einreisen. Sonst gilt auch der Personalausweis.
Zitat:
Für nachfolgend aufgeführte Reiseziele sind Sie auch dann ausreichend ausgewiesen, wenn Ihr Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis!) nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.
Statt des gültigen bzw. eines bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepasses genügt in folgenden Staaten auch ein Personalausweis: Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei, Vatikan.
QUELLE:
http://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/Reiseinformationen/Passrecht/passrecht_node.htmlGruss
Sara