Erstmal Hallo an alle.
Ich war vor kurzem als Bagpacker in Marokko unterwegs und das Land hat mich überwältigt. Ich habe nun den Entschluss gefaßt, irgendwann nach der Neujahreswende noch einmal für zwei Monate nach Marokko zu fahren und hatte (wie schon wahrscheinlich viele) die Idee dies mit einem Auto zu tun und es im nachhinein zu verkaufen. Ich habe dazu im Internet recherchiert, wie man es am besten anstellt, jedoch nicht viel hilfreiches gefunden.
Mir ist klar, dass man in Marokko das Auto verzollen muss, was nicht unerhebliche Kosten verursacht. Ich habe auf der Seite http://www.douane.gov.ma/EDouane/DMCV/Menu_MCV1_New.htm probeweise den Zollbetrag für einen alten Audi A4 BJ '96 errechnen lassen. So wie ich das verstehe, wird hier als Referenzwert für das Auto der damalige Neupreis genommen und davon der Zollsatz errechnet. Erscheint mir erst einmal unplausibel, da es ja gang und gebe ist den aktuellen Marktwert eines Gebrauchtwagen für den Zollsatz hinzu zuziehen. Verstehe ich hier was falsch oder ist das tatsächlich so.
Aber eigentlich war ja mein Plan, dass Auto mit Überführtungskennzeichen unverzollt zu verkaufen, und dieses dann dem Käufer zu überlassen. Kann mir jemand sagen, ob das auch so funktioniert?
Ich hoffe, ich verärgere hier niemanden im Forum mit diesem Thema, da ich mir dem Image von "Autoschiebereien" bewußt bin. Ich wollte es einfach mal ausprobieren, da ich null Bock auf den eklig-nassen Deutschlandwinter habe und lieber das wunderbare Marokko bereise.
Freue mich über Antworten, bis denn.