@ Najib, aber ich glaube es gibt nur wenige gesetze, die nicht für männer und frauen gleich gelten, und wenn, dann im erbrecht oder sexualstrafrecht

spontan fällt mir die neue Moudawana ein, die zwar manche Gesetze zugunsten der Frau beinhaltet, aber

- Polygamie ist immer noch nicht gänzlich ausgeschlossen,
- die Répudiation kann nur von Seiten des Mannes ausgesprochen werden
- le khol" für die Frau ist noch immer erschwert und ist ein Erpressungsmittel in den Händen des Mannes
- die geschiedene Frau darf mit ihren Kindern nicht ins Ausland reisen
- die geschiedene Frau verliert bei Wiederverheiratung ihre Kinder, wenn diese über 7 Jahre sind

Abgesehen von diesen aufgeführten Nachteilen, sind die "gelebten" Nachteile noch viel spuerbarer. In der Praxis stehen geschiedene oder verlassene Frauen oftmals mittelos da, da der Kindsvater sich seiner finanziellen Verantwortung ganz und gar entzieht. Er taucht unter und lässt die Familie in der Misere. Von der Justiz wird er nicht hartnäckig verfolgt, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Und wie sieht es mit dem Zeugenrecht aus?
Wenn ich mich recht entsinne, haben Frauen weniger Zeugenstimmen als Männer, oder irre ich mich? Wobei ich die ganz "normale" Zeugenstimme meine, nicht die von Anwälten/Innen, Polizisten/Innen etc.