Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass ich kein Ehefähigkeitszeugnis beantragen kann, weil das für Deutsch/Marokkanische (Heirat in Deutschland) Paare nicht geht. Stattdessen muss ich beim OLG eine Befreiung für die Beantragung eines EFZ beantragen. Klingt lustig, ist es aber irgendwie nicht. Hat da jemand Erfahrung mit?

LG
Saico