Antwort auf:
Ungültig ist eine Ehe auch, wenn ein Partner vor der Eheschließung absichtlich getäuscht wurde, etwa indem ihm bewusst verheimlicht wurde, dass der Mann zeugungsunfähig ist -


Nun denn, ich bin der Meinung, dass das ein großer Unterschied ist, wenn man mehr oder weniger arglistig getäuscht worden ist,
oder aber man hat es vorher nicht gewusst!
Kinderlosigkeit bzw. Unfruchtbarkeit ist aber im Gegensatz zum Islam im Katholischen kein Scheidungsgrund!

Antwort auf:
seit sept bin ich mit einem marokkaner verheiratet. Und natürlich ist es ein Thema wie die Kinder erzogen werden er wünsscht sich noch eins und meine kids sind nicht getauft. Wir werden alle Kinder in beiden Religionen erziehen und wenn wir hier in bayern wohnen bleiben werden sie kath. da es einfacher für sie ist.


Das wird aber im Islam nicht akzeptiert,
denn dann haben sie die Befürchtung, das sie dann aussterben würden. Wenn dein marokkanischer Mann da mitspielt, wird er normalerweise von der islamischen Gesellschaft als Abtrünniger angesehen, denn im Islam gibt es diese Wahlfreiheit nicht.
Ist der Vater Moslem sind es seine Kinder automatisch auch,
und so dürfen sie nicht wechseln. In manchen moslemischen Ländern droht dafür sogar die Todesstrafe!

mfG.