hallo
habibati1105,
du musst den satz schon im zusammenhang lesen.
ich schrieb:
ich werde den moderator bitten, dich zu sperren, da du nicht willens zur diskussion, sondern nur zur provokation bist.
letztendlich wollen wir dasselbe.
ich wäre ehrlich interessiert daran, wie andere das mit den artikeln 6 und 81 und dem § 222 sehen.
ich bin ja auch nur juristischer laie, aber soviel ich weiss, werden auch freiheitsrechte die im deutschen gg garantiert sind, durch gesetze eingeschränkt.
man denke nur an das versammlungsrecht, das der freien meinungsäusserung und das recht der freien entfaltung und auch das der freien religionsausübung.
was ist deine meinung dazu?
und auch die der anderen mitleser würde mich einmal interessieren.
es wird immer gefordert, den islam zu hinterfragen. aber wenn ich nach einem konkreten thema frage, was man denn hinterfagen sollte und von dem aus sich eine diskussion entwickeln könnte, kommt nichts, das wirklich substanz hätte und wert wäre hinterfragt zu werden.
da sollte man dann schon sich selbst einbringen.
auf links und gespräche aus anderen foren zu antworten hat ja auch niemand lust.
ich für meine person würde gern diskutiern, aber es gehören halt zwei mindestens dazu, die auch zum diskutieren fähig sind.
gruss
Najib