hallo

hier sind artikel 6 und 81 auf deutsch.

Artikel 6
Der Islam ist die Staatsreligion. Der Staat gewährleistet allen die freie Religionsausübung.

Artikel 81
Der Verfassungsrat übt die Kompetenzen aus, die ihm von den Artikeln der Verfassung oder den Bestimmungen der Grundgesetze übertragen worden sind. Er entscheidet über die Regelmäßigkeit der Wahl der Mitglieder des Parlaments und über die Regelmäßigkeit des Volksabstimmungsverfahrens.
Darüber hinaus müssen die Grundgesetze vor ihrer Kundmachung und die Geschäftsordnung jeder Kammer vor ihrer Anwendung dem Verfassungsrat vorgelegt werden, der sich über ihre Verfassungsmäßigkeit ausspricht.
Zu denselben Zwecken können die Gesetze vor ihrer Kundmachung vom König, vom Premierminister, vom Präsidenten des Repräsentantenhauses, vom Präsidenten der Ratskammer oder einem Viertel der Mitglieder der einen oder der anderen Kammer vor den Verfassungsrat gebracht werden.
In den in den beiden vorangegangenen Absätzen vorgesehenen Fällen muss der Verfassungsrat innerhalb eines Monats entscheiden. Diese Frist kann aber auf Verlangen der Regierung bei Dringlichkeit auf acht Tage verkürzt werden.
In diesen Fällen hebt die Befassung des Verfassungsrates die Kundmachungsfrist auf.
Eine verfassungswidrige Bestimmung darf weder kundgemacht werden noch angewandt werden.
Gegen die Entscheidungen des Verfassungsrates gibt es kein Rechtsmittel. Sie sind für die Staatsorgane und für alle Verwaltungs- und Gerichtsbehörden zwingend.

marokkanische verfassung auf deutsch.

der §222 widerspricht dem artikel 6 nicht.

ein moslem darf im ramadan zu mittag essen. nur halt nicht öffentlich.
so wie man nach dem deutschen gg ja auch alles mögliche machen darf, wenn es der persönlichkeitsentfaltung dient. aber halt nicht alles davon öffentlich.
niemand wird deswegen belangt. selbst wenn es rauskäme.

nochmal das extreme beispiel, weil es ein einleuchtendes ist:

gäbe es auf eine exotischen südseeinsel eine anerkannte religion, die zum frühlingsanfang das onanieren auf öffentliche plätzen vorschreibt und ein anhänger dieser religion wäre zu frühlingsanfang zufällig in deutschland, dann dürfte der seiner religiösen pflicht auch nicht nachkommen.
daheim oder auf seinem hotelzimmer darf er das, den ganzen tag, wenn es denn pflicht wäre.
aber halt nicht auf dem bahnhofsvorplatz.
auch ein zu dieser religion konvertierter deutscher dürfte das nicht, obwohl er in keine freiheitsrechte eines anderen angreift noch einen anderen körperlich oder materiell schädigt.
man müsste ja nur wegsehen, wenn man den anblick nicht ertragen kann.
hier in der islamischen welt hat mal halt noch ein tabu mehr.

deshalb meine aufforderung an alle, die freiheitshelden zu freunden haben:
zeigt ihr den marokkanern, wie man tabus abschafft und vieleicht machen es die marokkaner euch dann nach.


und der artikel 81 hat ja mit dem fall direkt wenig zu tun.
da hat sich python auf fremde angaben verlassen, ohne zu hinterfragen.


gruss
Najib

ps:
Antwort auf:
P.S.: War denn niemand aus dem Forum am 13.09.09 in Mohammedia und könnte uns einen Augenzeugenbericht geben?


und noch einen bericht, was man auf den strassen und in der familie von der aktion hält.


Last edited by Najib; 17/09/09 03:21 AM. Reason: ein ps

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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