hallo
fastenbrechen ist ja im islam erlaubt.
man muss dann halt für jeden tag, an dem man es bricht, 40 arme 1 tag lang verköstigen.
es ist ganz einfach ein öffentliches ärgernis, wenn ein muslim auf offener strasse das fasten bricht.
deshalb gilt der § 222 für fastenbrechen in der öffentlichkeit und nicht für fastenbrechen zuhause.
Seid mir nicht böse, aber so viel Schwachsinn hab ich in meinem Leben noch nicht gelesen.
Wo hast du den Schwachsinn denn her?????
Wie kann es einem Moslem erlaubt sein, gegen eine der GRUNDREGELN des Islams absichtlich zu verstossen und diese durch die Speisung von 40 Leuten wiedergutzumachen. Klar diese Regel gibt es. Jedoch nicht damit jeder Fastenbrechen darf wie er will, sondern damit einer der im Irrglauben war seine "Sünden" wieder gutmachen kann.
ES IST KEINEM MOSLEM ERLAUBT DAS FASTEN OHNE
GRUND ZU BRECHEN.
Da können einem nur die Haare zu Berge stehen, bei so viel öffenlichen Blödsinn.