hallo
fastenbrechen ist ja im islam erlaubt.
man muss dann halt für jeden tag, an dem man es bricht, 40 arme 1 tag lang verköstigen.
es ist ganz einfach ein öffentliches ärgernis, wenn ein muslim auf offener strasse das fasten bricht.
deshalb gilt der § 222 für fastenbrechen in der öffentlichkeit und nicht für fastenbrechen zuhause.
wieso schaffst du eigentlich nicht erst die vielen tabus in deiner heimat ab, bevor du dich der befreiung marokkos und der übrigen islamischen welt zuwendest, adam?
ich sehe übrigens, du gehst einer diskussion mit mir aus dem weg. ich nehme an, aus meinungsfreiheit.
gruss
Najib