hallo


es ist halt so, dass im deutschen grundgesetz die freie religionsausübung garantiert ist. im tunesischen ist sie das vielleicht nicht, oder es wird nicht eingehalten, da die gerichte nicht unabhängig sind.
es steht ja nicht im grundgesetzt, dass die freie religionsausübung nur dann garantiert ist, wenn sie das auch in tunesien ist.
es ist also das gute recht eines moslems in d während der arbeit zu beten.
falls das als ungerecht empfunden wird, dann muss halt das grundgesetz geändert oder die gerichte müssen von der öffentlichen meinung abhängig gemacht werden.

so ein gebet dauert 3 oder 4 minuten, gerade solange wie eine zigarette oder eine leberkässemmel.
ich finde schon, dass es nicht unzumutbar ist für einen arbeitgeber, einem moslem diese zeit zu gewähren. wobei ich es auch richtig finde, wenn soweit wie möglich pausen dazu benutzt werden.
gerade wobei ein arbeitgeber ja auch sicher sein kann, dass der, der betet, nicht am arbeitsplatz säuft.

gruss
Najib

Last edited by Najib; 31/08/09 01:12 AM.

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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