hallo marokkofreunde
ist das steuerrecht in ma identisch mit dem französischen, oder nur ähnlich? weiß jemand einen link zur einkommensteuerberechnung ??
ich komme wohl vorerst nicht um einen steuerberater umhin obwohl ich diese spezie nicht sehr mag,aber vieleicht kann ich im vorfeld ein paar infos bekommen,wie ist es mit den einkommensteuervorrauszahlungen? monatlich,1/4 jährlich?
wie ist die progression,steuerfreibetrag,gemeinsame veranlagung
welche kosten werden anerkannt,z.b alle aufwendungen zur ausübung seiner einkünfte wäre normal,gibt es steuerklassen,zb. verheiratet oder nicht,1 , 2 oder 3kinder ist ja immer eine ander finanzielle belastung usw
wie wird die vorsteuer erstattet 1/4 jährlich ?
wie weit werden private und berufliche anschaffungen berechnet,bzw getrennt z b das auto 80% beruflich 20% privat
ich weiß ist kein spannendes thema aber an ein paar grundsätzlichkeiten im steuerrecht sind vieleicht doch einige interressiert,ein link wäre am besten ,hatte gegoogelt aber so richtig gefunden hab ich nix ,komme immer auf französische seiten. ich hoffe ich kann mich bald mal mit einem unterhaltsameren thema bei euch melden.gruß borgward

nichts wird gut ,alles ist schlecht,früher war alles besser =))