hallo

die komik dieses absatzes fällt mir jetzt erst auf:

Antwort auf:
Bei einem Deutschen Nicht-Muslim, der für sich privat den Ramadan einführen wollte, würde man im übrigen auch die Sozialhilfe und die Arbeitlosenhilfe während des selbst gewählten "Ramadan" kürzen, da die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht mehr gegeben wäre.


wenn der also mal denkt, er fängt nicht schon morgens an bier zu trinken, currywurst zu essen und fern zu sehen, dann sollte man dem die wieauchimmer-hilfe kürzen, weil der dann nicht mehr dem arbeitsmarkt zur verfügung steht?

lese ich das richtig so?

kommt da jemand vom amt vorbei und schaut nach, ob er frühstückt oder sollte er den privaten ramadan von sich aus melden?
ist es diese art von freiheit, die du in marokko vermisst?
gruss
Najib

Last edited by Najib; 10/08/09 06:41 PM. Reason: fragen über fragen

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

Google+