Hallo,
Wie aquawatch schon richtig sagte, wird der Wagen beim Grenzuebertritt auf die Person eingetragen, die ihn nach Marokko reinfaehrt bzw. auf den die Vollmacht ausgestellt ist.
D.h. bei der Ausreise gleich wo in Marokko, musst Du ihn entweder wieder ausfuehren oder belegen, dass er ordnungsgemaess verzollt worden ist.
Liebe Gruesse,
Theo