Original geschrieben von: aquawatch

wenn du einen wagen temporaer nach marokko einfuehrst, bist du zolltechnisch fuer den wagen verantwortlich, egal auf wen der wagen zugelassen ist und von wem du vollmacht hast. d.h. du musst, um das land verlassen zu koennen, den wagen verzollen, beim zoll deponieren oder rausbringen. der steht in deinem computereintrag bei der immigration.


hallo,
würde dies auch in meinem Fall gelten?
Also auch wenn ich die Zollkennzeichen bzw. Ausfuhrpapiere auf einen anderen Namen habe, mit Vollmacht?