Original geschrieben von: Najib
hallo


falls der halter seinen wohnsitz in ma hat, musst du erst den zoll abdrücken, bevor du mit dem auto einreisen kannst.
ansonsten kannst du es mit einer vollmacht des halters einführen, die papiere sind aber dann auf deinen namen und du musst es bei der ausreise wieder mitnehmen oder vorher verzollen.
Najib


hallo,
also er ist marokkaner, der in Frankreich lebt, hat also seinen Wohnsitz dort.
Wieso sollen die Papiere auf meinen Namen sein? dann bruache ich doch keine Vollmacht mehr? oder?
Das Fahrzeug ist auf seinen Namen, also Fahrzeugbrief und Schein. Mein Name steht NICHT drin. Dafür bekomme ich von Ihm eine Vollmacht, mit der ich dann bei der Zulassungstelle die Ausfuhrkennzeichen bearntrage, was auch sicher geht, da ich schon nachgefragt habe.

Das Auto ist aslo auf seinen Namen registriert.
Die Frage ist nun ob ich eine Vollmacht für den Marokkanischen Zoll brauche, wenn ja muss die von der Botschaft legalisiert werden?

Das Auto will dann er in Marokko verzollen.
Gibt es dann für mich bei der enireise oder der Ausreise irgendwelche Probleme?

Danke


Last edited by casapalme; 15/06/09 01:11 AM.