hallo

AitChicher,

die schilder kannst du mitnehmen, den fahrzeugbrief brauchst du nicht, und den fahrzeugschein musst du in ma abgeben.
da kannst du aber in d auf der zulassungsstelle eine verlusterklärung abgeben, dann ist das ok.
es ist allerdings lange her das ich das gemacht habe, und weiss nicht ob es noch aktuell ist.
aber viel anders kann es logischerweise nicht laufen.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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