Hi aquawatch,

Da hast du vollkommen Recht. Ich hätte besser schreiben sollen,
das er SEINE für Ihn gültige Interpretation und SEINE eigene
Regelung seiner für IHN geltenden Aufenthaltsgenehmigung gefunden hat. Aber danke
für die genaue Erklärung des Textes. Persönlich würde
Ich so wieso nicht auf den Gedanken kommen ohne genehmigte
Verlängerung an den Grenzübertritt zu denken. Es gibt ja kompetente Stellen, die man telefonisch und per Internet oder Vor Ort erreichen kann.
Forumsteilnehmer die Marokko bereisen und die Gastfreundschaft
des Landes schätzen wollen - richten sich bestimmt gerne nach
den gängigen Regeln.......


Manchmal macht es ja gar keinen Spass mehr hier im Forum zu schreiben, wenn einer gleich den ganzen Thread streichen möchte, wenn er mal nicht Recht hat (Schneidk)
Man kennt sich ja nicht persönlich, da kommt es auch manchmal zu Missverständnissen... die Deutschen Sparmassnahmen sind doch oft sehr kurios...

Sonnige Sonntagsgrüsse aus Süddeutschland

Gabriele