Beim AA steht's auch
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen:Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Einfuhr von Barmitteln, deren Gegenwert 100.000,- Dirham (derzeit 8.970,- €) übersteigt, bei der Einreise nach Marokko zwingend zu deklarieren. Unterbleibt eine Deklaration, kann bei der Ausreise in Ermangelung des Einfuhrnachweises ein Bußgeld in Höhe von 5%- 100% der noch vorhandenen Summe verhängt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung in bar ist nur bis zum Höchstbetrag von 1.000,- Dirham zulässig. Dirhambestände können bei der Ausreise unter Vorlage der Umtauschbescheinigung in Devisen zurückgetauscht werden.
Auswärtiges Amt - Marokko Gruß
Mischa